Die Kosten unseres Privatärztlichen Notdienstes sind transparent…

headshot-placeholder-horizontal.jpg

… und nachvollziehbar. Die Abrechnung erfolgt in jedem Fall auf Basis der aktuell gültigen Regelsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der privatärztlichen Gebührenordnung, zu deren Einhalt alle mit uns kooperierende Ärzte gesetzlich verpflichtet sind.

Alle unsere Rechnungen enthalten die erbrachte ärztliche Leistungen, verbrauchten Medikamenten und Materialien bis ins Detail. Hinzu kommen die Anfahrtskosten und eventuell die Nacht-, Wochenend- bzw. Feiertagszuschläge.


Die Überprüfung der ärztlichen Abrechnungen auf Basis der aktuell gültigen Regelsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), sowie deren Versand erfolgt ausschließlich durch die unabhängigen ärztlichen Verrechnungsstellen, die auch eine Kontrollfunktion auf die Begründung der ärztlichen Leistungen, die GOÄ-Konformität und Plausibilität der einzelnen Rechnungsposten ausüben.

Die ärztliche Behandlung vor Ort und auch die nachträgliche Behandlung erfolgen durch die
jeweiligen Ärzte selbstständig in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Die
behandelnden Ärzte vor Ort sind nicht als Erfüllungsgehilfen der Amimed GmbH tätig.

Wir arbeiten mit allen privaten Krankenkassen und Beihilfekassen zusammen.

Die privaten Krankenversicherungen in Deutschland übernehmen grundsätzlich die Kosten der ärztlichen Hausbesuche vollständig. Das gilt auch für die abgeschlossenen Reisekrankenversicherungen für Deutschland. Sie können unsere Arztrechnung zum Zwecke der Kostenübernahme, wie gewöhnt an Ihre private Krankenversicherung oder an Ihre Beihilfe-Kasse weiterleiten.

Privatversicherte Patienten mit Standardtarif, Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse - B, Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB), sowie Studenten mit einem Studententarif, u. a. tragen jedoch den Differenzbetrag selber. Privatversicherte im Basistarif sind den gesetzlich Versicherten gleichgestellt und nützen unser Service als Selbstzahler.

Selbstverständlich können auch die gesetzlich oder im Ausland versicherten Personen unseren Service rund um die Uhr als Selbstzahler nutzen. Die Abrechnung erfolgt in jedem Fall nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der privatärztlichen Gebührenordnung.

Manche gesetzlichen Versicherungen erstatten Notfallbehandlungen, Fragen Sie Ihre Krankenkasse!

Falls Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ohne private Zusatzversicherung sind und in jedem Fall eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse wünschen, so wenden Sie sich bitte an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117.

christian-perner-329584 Kopie.jpg

Gesundheit auf dem schnellsten Weg zu Ihnen

Jetzt kostenfrei anrufen und Termin vereinbaren

peach-5.png